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Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Urbanistik
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Die Stadtgemeinde Meran bereitet den städtebaulichen Planungswettbewerb „Entree der Kurstadt“ vor. Ziel ist es, das bislang wenig genutzte Bahnhofsareal zu einem lebendigen, naturnahen und zukunftsorientierten Stadtviertel weiterzuentwickeln – mit Raum für Menschen, Mobilität und Begegnung.
Die Stadtgemeinde Meran hat auf der Webseite „Digitale Bauakte – Bauamt 4.0“ neue Richtlinien für Planerinnen und Bürgerinnen veröffentlicht. Diese betreffen die Einreichung von Baugenehmigungsanträgen für die Errichtung neuer Ein- und Ausfahrten oder die Änderung bestehender Zufahrten sowie Anträge auf Erteilung einer Zufahrtsgenehmigung.
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz der Stadtregierung bekräftigte Bürgermeisterin Katharina Zeller den Willen und das Engagement der Exekutive, umsichtig zu planen und die Anliegen der Bevölkerung ernst zu nehmen. „Die derzeitige akute Wohnungsnot bringt zunehmend auch soziale Herausforderungen mit sich. Deshalb gilt es, einen verantwortungsvollen Ausgleich zu finden – denn bis zur vollständigen Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms können notwendige Entwicklungsschritte nicht gänzlich ausgesetzt werden“, so Zeller.
Die Gemeinde Meran hat ein informelles Auswahlverfahren für die externe befristete Beauftragung als Direktor*in des Amtes für Urbanistik und Privatbauten eingeleitet. Die Bewerbungen müssen bis zum 16. Februar eingereicht werden.
Die Gemeinde Meran leitet technische und wirtschaftliche Untersuchungen ein, um eine nachhaltige und realisierbare Lösung für die Sanierung und Aufwertung der ehemaligen AGIP-Tankstelle in der Piavestraße zu finden. Bürgermeisterin Zeller: „Das Gebäude hat einen bedeutenden architektonischen Wert."
Die Meraner Stadtregierung bekräftigt ihr entschiedenes Engagement, der wachsenden Wohnungsnot in der Gemeinde entschlossen entgegenzutreten. Bürgermeisterin Katharina Zeller: "Wir verfolgen eine klare Linie: Jeder neue städtebauliche Entwicklungsschritt muss einen Mehrwert für die Allgemeinheit schaffen, mit einer eindeutigen Priorität auf leistbaren Wohnraum.“
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Sitzungen und Abgabetermine der Projekte 2026 Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)Einreichetermin...
Sitzungen und Abgabetermine der Projekte 2026 Gemeindekommission für Landschaft (GKL)...
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Die Abteilung III übernimmt die übergeordnete Koordination der technischen Dienste auf kommunaler Ebene....
Das Amt für öffentliche Bauten ist für die Realisierung aller „großen“Projekte der Gemeinde Meran zuständig,...
Das Amt für Urbanistik und Privatbauten ist für die räumliche Entwicklung der Gemeinde zuständig. Es...
Die Dienststelle Bauerhaltung und Städtischer Bauhof führt auf Wunsch der einzelnen Kostenstellen ordentliche...
Sie bearbeitet die Antragsunterlagen und stellt die Baugenehmigungen zur städtebaulichen und baulichen...
Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Gemeindekommission für Landschaft (GKL), gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.
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Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde
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Das Formular dient der Sammelerklärung zur Bezugsfertigkeit eines Bauvorhabens gemäß Landesgesetz 9/2018 und enthält technische und rechtliche Nachweise.
Das Formular dient der Beantragung einer Unbedenklichkeitserklärung zur grundbücherlichen Löschung von Bindungen auf Immobilien in Meran.
Das Formular dient zur Beantragung der Vergabe einer Hausnummer nach Abschluss der Bauarbeiten und jedenfalls bevor das Gebäude bezogen werden darf (gemäß Art. 43 des DPR Nr. 223/1989). Es wird zudem für die Meldung und Überprüfung der internen Hausnummerierung durch die Gemeinde Meran im Rahmen des Verfahrens zur Bezugsfertigkeit verwendet.
Das Dokument enthält den Sitzungskalender 2026 der Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft sowie Bauwesen in Meran.
Die einseitige Verpflichtungserklärungen für Zweckbindungen von Bauwerken wird laut Landesgesetz vom 11.8.1997, Nr. 13, in Verbindung mit Artikel 103, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.7.2018, Nr. 9 geregelt.
Zweisprachiges Formular zur Beantragung einer Wohnungsbescheinigung für Familienzusammenführung oder Überbelegung in Meran.
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Die PDF-Dateien zu den einzelnen Ensembleschutzzonen können auf dieser Seite runtergeladen werden. Umgrenzung...
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