Durchfahrt einer verkehrsbeschränkten Zone

In der Meraner Innenstadt gibt es mehrere verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL). Diese Straßen dürfen in der Regel nur von bestimmten Personengruppen und zu bestimmten Zeiten befahren werden.

Überwachung durch Videokameras

Die verkehrsbeschränkte Zone wird durch ein vollautomatisiertes System von Videokameras überwacht. Die Kameras stehen an vier Positionen:

  • Postbrücke
  • Obere Freiheitsstraße/Theaterplatz
  • Galileistraße (nach dem Parkplatz Algunder Kellerei)
  • Zenobergstraße (Passeirer Tor)

Unterhalb der Videokameras sind die Zeiten und Bedingungen angegeben, zu denen die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone erlaubt ist. Außerdem zeigt ein Display an, ob das System aktiv oder inaktiv ist: Leuchtet ein grünes Licht, ist die Durchfahrt erlaubt; ein rotes Licht zeigt an, dass nur Berechtigte durchfahren dürfen.

Die Videokameras erfassen das Kfz-Kennzeichen jedes durchfahrenden Fahrzeugs. Das System überprüft automatisch, ob für dieses Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Liegt eine Übertretung vor, stellt das System die entsprechende Strafe automatisch aus.

Die Kontrolle der Durchfahrt erfolgt ausschließlich digital. Das Mitführen einer Genehmigung in Papierform ist nicht notwendig.

Durchfahrtsgenehmigungen

Anträge für Durchfahrtsgenehmigungen müssen in der Regel mindestens 48 Stunden vorher von Montag bis Freitag an die Mailadresse vbz.ztl@gemeinde.meran.bz.it gesendet werden.

Menschen im Besitz eines Invalidenausweises

Eine Genehmigung für die Durchfahrt der verkehrsbeschränkten Zone können unter anderem Menschen mit Beeinträchtigung, die im Besitz eines Invalidenausweises sind, beantragen. Dafür muss das entsprechende Formular im Anhang ausgefüllt und an die Ortspolizei übermittelt werden.

Um die Begleitung der betroffenen Person durch verschiedene Personen zu ermöglichen, können für jeden Invalidenausweis bis zu zwei Kfz-Kennzeichen angegeben werden. In diesem Fall dürfen die beiden Fahrzeuge sich jedoch nicht zur gleichen Zeit in der verkehrsbeschränkten Zone aufhalten.

Für in der Gemeinde Meran Ansässige wird eine Genehmigung erteilt, die bis zum Ablauf des Invalidenausweises gültig bleibt. Nicht in der Gemeinde Meran Ansässige erhalten eine Genehmigung in der Regel nur für die Dauer ihres Aufenthalts in der Stadt.

Taxis und Anrainer

In die Liste der berechtigten Fahrzeuge sind auch alle Meraner Taxis sowie die Fahrzeuge von Anrainern (jeweils beschränkt auf die nächstgelegene Einfahrt) eingetragen.

Zeitlich beschränkte Durchfahrtsgenehmigungen

Für besondere Anlässe oder Notwendigkeiten (z.B. Veranstaltungen) kann eine zeitweilige Durchfahrtsgenehmigung beantragt werden. Dem ausgefüllten Formular im Anhang ist eine Begründung durch entsprechende Dokumente beizufügen. Vor der Zufahrt muss das Polizeikommando telefonisch verständigt werden (+39 0473 250160).

Dringende Gründe und Notfälle

Bei dringenden Gründen oder Notfällen kann die Durchfahrt durch die verkehrsbeschränkte Zone auch im Nachhinein autorisiert werden. Die entsprechende Mitteilung durch das ausgefüllte Formular im Anhang hat innerhalb von 48 Stunden danach zu erfolgen. Die Durchfahrt ist zu begründen und die Begründung durch entsprechende Dokumente zu belegen.

Für alle weiteren Auskünfte steht die Dienststelle Verkehrswesen und Beschilderung der Ortspolizei gerne zur Verfügung.

Standorte

Datei herunterladen: PDFÜbersichtskarte Standorte Videokameras

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Postbrücke

Theaterplatz Querformat 

Obere Freiheitsstraße/Theaterplatz

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Galileistraße (nach Parkplatz Algunder Kellerei)

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Zenobergstraße (Passeirer Tor)

Zuständig

Formulare

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